Familienzuschlag für Beamte in Bayern

Der Familienzuschlag für Beamte in Bayern ist eine finanzielle Unterstützung, die bestimmten Beamten gewährt wird, um ihre Familien finanziell zu unterstützen. Er wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und dient dazu, die finanzielle Belastung der Beamten mit Familienangehörigen zu mildern. Für konkrete und aktuelle Berechnungen benützen Sie bitte den Rechner des Bayerischen Beamtenbundes. (Login erforderlich)

Die Höhe des Familienzuschlags variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder, Wohnort und Besoldungsgruppe. Beamte erhalten diesen Zuschlag, wenn sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder Kinder haben. Der Familienzuschlag wird regelmäßig angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden und die Familien der Beamten angemessen zu unterstützen.

Was ist der Familienzuschlag und für wen ist er gedacht?

Der Familienzuschlag ist eine Form der finanziellen Unterstützung für Beamte, die Familienangehörige haben. Er soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Beamten zu mildern, die Kinder oder andere abhängige Familienmitglieder haben. Der Zuschlag soll sicherstellen, dass Beamte in der Lage sind, ihre Familien angemessen zu unterstützen, während sie ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen.

Wie hoch ist der Familienzuschlag für bayerische Beamte?

Die Höhe des Familienzuschlags für bayerische Beamte kann je nach Familienstand, Anzahl der Kinder, Wohnort und Besoldungsgruppe variieren. Allgemein gilt jedoch, dass je mehr Kinder ein Beamter hat, desto höher ist der Familienzuschlag. Die genauen Beträge können je nach individuellen Umständen variieren.

Welche Ortklasse bzw. Mietstufe habe ich?

In Bayern ist die Mietstufe direkt an die Ortsklasse gekoppelt. Das bedeutet, dass Gemeinden in einer bestimmten Ortsklasse automatisch in eine bestimmte Mietstufe eingestuft werden. Nachfolgend die Liste aller Orte in Bayern und deren Ortsklassen (Ohne Gewähr, Stand 2023). Je höher die Stufe, desto höher die Zuwendung.

Mietstufe I / Ortsklasse I:

Altusried, Bad Neustadt a. d. Saale, Bad Staffelstein, Burgkirchen a. d. Alz, Gemünden am Main, Gunzenhausen, Hammelburg, Hauzenberg, Kulmbach, Landau an der Isar, Lichtenfels, Marktredwitz, Miesbach, Münchberg, Mömbris, Neuhaus am Inn, Neustadt bei Coburg, Osterhofen, Pocking, Regen, Roding, Rothenburg ob der Tauber, Simbach a. Inn, Sulzbach-Rosenberg, Töging a. Inn, Treuchtlingen, Vilshofen a. d. Donau, Waldkirchen, Weiden i. d. Oberpfalz, Weißenburg i. Bayern, Werneck

Mietstufe 2 / Ortsklasse II:

Altdorf bei Nürnberg, Altötting, Alzenau i. Ufr., Amberg, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Bad Windsheim, Bobingen, Bogen, Buchloe, Burgau, Burglengenfeld, Deggendorf, Dillingen a. d. Donau, Donauwörth, Erlenbach am Main, Erlangen, Feuchtwangen, Gersthofen, Hilpoltstein, Hof, Ilmenau, Karlstadt, Kitzingen, Kronach, Krumbach (Schwaben), Lauingen (Donau), Lindau (Bodensee), Lohr am Main, Marktheidenfeld, Maxhütte-Haidhof, Neustadt an der Aisch, Neustadt an der Donau, Nördlingen, Ochsenfurt, Pegnitz, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Pfarrkirchen, Plattling, Regenstauf, Schrobenhausen, Schwandorf, Schweinfurt, Starnberg, Straubing, Taufkirchen, Tirschenreuth, Vilsbiburg, Waldkraiburg und Wörth a. d. Donau.

Mietstufe 3 / Ortsklasse III:

Abensberg, Aichach, Altdorf, Ansbach, Bad Abbach, Bad Reichenhall, Bad Windsheim, Bamberg, Bayreuth, Burgthann, Cadolzburg, Cham, Dachau, Dillingen a. d. Donau, Donauwörth, Dorfen, Eckental, Eichstätt, Feucht, Füssen, Geisenfeld, Hersbruck, Immenstadt i. Allgäu, Kaufbeuren, Kelheim, Kissing, Landau an der Isar, Landshut, Langenzenn, Lappersdorf, Lindenberg i. Allgäu, Mainburg, Marktoberdorf, Markt Schwaben, Memmingen, Mindelheim, Mühldorf am Inn, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Piding, Regenstauf, Schongau, Simbach am Inn, Taufkirchen, Traunstein, Unterschleißheim, Weiden i. d. Oberpfalz, Zirndorf.

Mietstufe 4 / Ortsklasse IV:

Bad Aibling, Bad Staffelstein, Bad Wörishofen, Bruckmühl, Buchloe, Feldkirchen-Westerham, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Gauting, Geretsried, Gröbenzell, Kaufering, Kempten (Allgäu), Kissing, Kolbermoor, Königsbrunn, Landshut, Markt Schwaben, Marktredwitz, Mering, Moosburg an der Isar, Neuburg an der Donau, Neusaess, Oberasbach, Olching, Passau, Peißenberg, Peiting, Penzberg, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Planegg, Prien am Chiemsee, Regen, Roth, Röthenbach a. d. Pegnitz, Schrobenhausen, Schwabach, Schwabmünchen, Schongau, Senden, Stadtbergen, Starnberg, Stein, Stephanskirchen, Traunreut, Traunstein, Untergriesbach, Vöhringen, Wasserburg am Inn, Weilheim i. OB, Wendelstein, Weißenhorn, Würzburg, Zirndorf, Wolnzach.

Mietstufe 5 / Ortsklasse V:

Augsburg, Bad Tölz, Dießen a. Ammersee, Ebersberg, Feucht, Freilassing, Garching bei München, Germering, Goldbach, Gräfelfing, Ismaning, Landsberg a. Lech, Lindau (Bodensee), München, Neuburg an der Donau, Neufahrn bei Freising, Neutraubling, Passau, Regensburg, Weilheim i. OB.

Mietstufe 6 / Ortsklasse VI:

Ebersberg, Erding, Holzkirchen, Kaufering, Kirchheim bei München, Kirchseeon, Maisach, Manching, Markt Indersdorf, Marktoberdorf, Markt Schwaben, Moosburg am Inn, Mühldorf am Inn, Murnau am Staffelsee, Planegg, Poing, Töging a. Inn, Wasserburg am Inn, Wendelstein, Wolfratshausen.

Mietstufe 7 / Ortsklasse VII:

Dachau, Eching, Garching bei München, Gröbenzell, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Holzkirchen, Karlsfeld, Markt Schwaben, München, München, München, Neubiberg, Neufahrn bei Freising, Neufahrn bei Freising, Oberhaching, Oberschleißheim, Olching, Ottobrunn, Ottobrunn, Planegg, Puchheim, Starnberg, Starnberg, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten.

Tabelle: Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 10 inklusive Ortsklassen

OrtsklasseBesoldungsgruppe
A 3A 4A 5A 6A 7A 8A 9A 10
I30,9427,3926,4524,6021,6419,6615,919,60
II32,7930,7729,7127,6324,3122,0817,8710,78
III36,4334,1833,0130,6927,0124,5319,8511,97
IV40,4737,9736,6734,0930,0127,2522,0513,30
V44,4741,7240,2937,4632,9729,9424,2214,61
VI48,3345,3443,7940,7135,8332,5426,3215,88
VII53,1049,8248,1244,7339,3735,7528,9217,45

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

Wer erhält den Familienzuschlag?

Der Familienzuschlag wird in der Regel an verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte sowie an Beamte in Lebensgemeinschaften mit Kindern gezahlt. Auch Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Familienzuschlag haben.

Je nach Qualifikationsgrad gibt es verschiedene Stufen in der Beamtenausbildung: den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst. Doch nicht nur der Grad der Ausbildung ist unterschiedlich, auch das Gehalt ändert sich von Stufe zu Stufe. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Beamtenebenen.

Tabelle: Stufe des Familienstandes für Beamte in Bayern

StufeBezeichnung
LLedige Beamt*innen
Geschiedene Beamt*innen
Verwitwete Beamt*innen
Beamt*innen, die nicht in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben
VVerheiratete Beamt*innen
Beamt*innen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Beamt*innen, die eine andere Person, deren Hilfe sie aus gesundheitlichen Gründen bedürfen, nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben
1Verheiratete Beamtinnen mit einem Kind
Beamtinnen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Kind
Beamt*innen der Stufen L und V mit einem Kind
2Verheiratete Beamtinnen mit zwei Kindern
Beamtinnen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit zwei Kindern
Beamt*innen der Stufen L und V mit zwei Kindern
3Verheiratete Beamtinnen mit drei Kindern
Beamtinnen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit drei Kindern
Beamt*innen der Stufen L und V mit drei Kindern

Tabelle: Höhe des Familienzuschlags mit Ortsklasse & Familienstand

(Stand: Januar 2023):

Ortsklasse
Stufe L
Stufe V
Stufe 1
Stufe 2
zzgl. für das 3. Kind
zzgl. je weiterem Kind
I
77,00
305,34
446,07
436,16
522,16
II
III
477,46
449,25
563,90
IV
326,23
508,84
462,73
606,06
V
99,00
347,12
540,22
476,61
648,60
VI
121,00
368,01
609,85
490,91
691,56
VII
149,83
149,83
480,52
690,66
505,63
734,95

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

Gibt es den Familienzuschlag bei Beamten zusätzlich zum Kindergeld?

Ja, für Beamte wird der Familienzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Es handelt sich um zwei getrennte Leistungen, die unabhängig voneinander sind. Das Kindergeld wird in der Regel von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und steht allen Eltern zu, unabhängig von ihrem beruflichen Status. Dieser Zuschlag hingegen ist eine spezifische Leistung für Beamte und dient dazu, dass die finanzielle Belastung von Familien mit Kindern zu mildern.

Ist der Familienzuschlag ortsabhängig?

Der Familienzuschlag für Beamte in Bayern ist ortsabhängig. Es gibt erhöhte Zuwendungen in Ballungsräumen, wie z.B. in München, weil die Mietkosten in Bayern je nach Region stark variieren.

Details entnehmen Sie bitte der Liste der Mietstufen bzw. Ortsklassen.

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