Job-Kategorie: Elektronik / Elektrotechnik, Ingenieurdienstleistungen, Architektur, Öffentlicher Dienst
Firma: Regierung von Niederbayern
Ort: Landshut, Bayern, Deutschland
Beschäftigungsart: Teilzeit, Vollzeit


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Logo Regierung von Niederbayern

Die Regierung von Niederbayern sucht

 

 

Für unser Sachgebiet 21 – Energiewirtschaft und Gewerbe – suchen wir zum 01.05.2023 am Dienstort Landshut für die Genehmigung von Stromleitungen einen
 
 
 
 

Geographen (m/w/d), einen Volkswirt (m/w/d), Wirtschafts- oder Elektroingenieur (m/w/d) oder jeweils Absolventen (m/w/d)

 

 

 

vergleichbarer Studiengänge

 

 

Für das Gelingen der Energiewende und die Gewährleistung der Energiesicherheit ist der Ausbau des Hoch- und Höchstspannungsnetzes unverzichtbar. Nur so kann die stark zunehmende Menge an Strom aus erneuerbaren Energien verlässlich eingespeist werden. Die Regierungen sind für Genehmigungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes zuständig. Hierzu zählen insbesondere Freileitungen ab 110 Kilovolt und bestimmte Erdkabelleitungen.
 
Energieleitungen werden regelmäßig im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durch eine einzige umfassende Entscheidung genehmigt; für bestimmte Konstellationen gibt es vereinfachte Verfahren. In jedem Fall bedarf es der fortwährenden Abstimmung der Genehmigungsbehörde mit dem Vorhabenträger (Netzbetreiber) und den Trägern öffentlicher Belange (Fachbehörden und Fachstellen der Regierung).
 
 

Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Koordination des Verfahrensablaufs,
  • Feststellung der Auslegungsreife (Vollständigkeit und Plausibilität) von Planunterlagen,
  • Abstimmung mit Fachstellen sowie Bewertung von Stellungnahmen und Einwendungen sowie der Erwiderungen des Vorhabenträgers,
  • Vorbereitung und Leitung von Erörterungsterminen,
  • Erstellung wesentlicher Teile von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen bzw. von Entscheidungen über den Verzicht auf Planfeststellung/Plangenehmigung sowie
  • eigenverantwortliche Durchführung von Anzeigeverfahren.

 

 

Darüber hinaus können folgende Aufgaben anfallen:

  • Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Mitwirkung an der Feststellung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, und der Festlegung des
    Untersuchungsrahmens (Scoping) sowie Organisation von Besprechungen.

 

 

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes Studium als Dipl. Univ. (m/w/d) oder Master (m/w/d) im Bereich Geographie, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, Raumplanung oder Betriebswirtschaftslehre,
  • organisatorisches Geschick, gute Auffassungsgabe und sorgfältige Arbeitsweise,
  • sprachliche Gewandtheit in Wort und Schrift,
  • sichere Beherrschung der gängigen MS-Office-Anwendungen und Bereitschaft zur Integration in ein wachsendes Team.

 
 

Von Vorteil sind:

  • Verständnis für rechtliche und technische Belange der Infrastrukturplanung,
  • Berufserfahrung mit Planungsverfahren oder in der öffentlichen Verwaltung und Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B).

 
 

Wir bieten

  • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit im Öffentlichen Dienst im Sinne der Energiewende,
  • die Übernahme in einem Amt bis zur BesGr. A 14 oder eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L mit den üblichen Sozialleistungen – bei Beschäftigten ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis (BesGr. A 13) bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich, es besteht grundsätzlich eine Entwicklungsmöglichkeit bis zur BesGr. A 15 –,
  • einen modernen Arbeitsplatz am Rand der historischen Landshuter Altstadt mit guter Verkehrsanbindung,
  • flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice, Gleitzeit während einer Rahmenzeit von 6:00 bis 19:00 Uhr.

 
 
Die Besetzung der Stellen erfolgt frühestens zum 01.05.2023 und vorbehaltlich des Beschlusses des Bayerischen Landtags über den Staatshaushalt 2023.

 

Die Stelle ist für eine Besetzung mit schwerbehinderten Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt (bitte fügen Sie einen Nachweis bei).

 

Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

 

Die Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, soweit sie durch Jobsharing in Vollzeit besetzt werden können.

 

 

 

Ihre Kontaktdaten

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 02.04.2023.
Bitte nutzen Sie dazu ausschließlich unser
Online-Bewerbungsportal:
https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/ueber_uns/arbeitgeber/stellenangebote/index.html
Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilt Ihnen gerne Herr Beer, Tel. 0871/808-1390.
Für personalrechtliche Fragen steht Ihnen Frau Kelbel, Tel. 0871/808-1113, zur Verfügung.
HINWEIS: Wir weisen darauf hin, dass wir etwaige mit der Wahrnehmung an einem Vorstellungsgespräch in unserem Hause verbundenen Kosten nicht übernehmen können.  




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