Job-Kategorie: Kaufmännisches Management, Sachbearbeitung, Sekretariat, Öffentlicher Dienst
Firma: Regierung von Mittelfranken
Ort: Ansbach, Bayern, Deutschland
Beschäftigungsart: Teilzeit, Vollzeit


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Kommen Sie in unser Team!

 

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Expertise im Ausländerrecht für die Zentrale Ausländerbehörde als

 

 

 

Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich der Aufenthaltsbeendigung

 

 

 

Wer wir sind und was wir bieten:

 

Kommen Sie zur Regierung von Mittelfranken: Wir bieten Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle in Vollzeit als Tarifbeschäftigter (m/w/d) in Entgeltgruppe 10 TV-L (eine unbefristete Einstellung kann nur bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation (Verwaltungsfachangestellter / BL II) erfolgen, andernfalls käme ggf. eine befristete Einstellung für 12 Monate mit Option auf Verlängerung/Entfristung in Betracht). Bei Beamten ist eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A10 möglich. Zahlreiche Zusatzleistungen, wie Jobticket, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen ergänzen unser Angebot.

 

Ihr neuer Arbeitsort ist zentral in Ansbach gelegen. Dank Gleitzeit, weitreichenden Rahmenzeiten sowie der Möglichkeit des Homeoffice können Sie Familie, Freizeit und Arbeit in ein gesundes Gleichgewicht bringen. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben sichergestellt werden kann.

 

 

Ihre Aufgaben:

 

Sie übernehmen aus der Perspektive der Öffentlichen Verwaltung die Verantwortung für den Bereich der Aufenthaltsbeendigungen.

 

Sie verstärken unser Team an unserem Dienstort in Ansbach bei der abwechslungsreichen und individuellen Sachbearbeitung in einem sowohl hinsichtlich der rechtlichen Materie als auch des Faktors Mensch sehr spannenden Aufgabengebiet:

Sie vollziehen das Ausländer-, Asyl- und Freiheitsentziehungsrecht, insbesondere im Bereich der Aufenthaltsbeendigung, indem Sie beispielsweise nicht nur über die Abschiebung selbst, sondern auch darüber, wie lange ein Ausländer nicht mehr nach Deutschland einreisen darf, entscheiden. In diesem Zusammenhang organisieren Sie geeignete Reisedokumente oder führen zunächst ein Personenfeststellungsverfahren durch, um so zur Klärung der Identität und Herkunft eines Ausländers beizutragen. Dabei stehen Sie viel im Kontakt mit Kollegen des Rückkehrmanagements auf sowohl Bundes-, Landes- als auch Kommunalebene. Daneben entscheiden Sie u.a. auch, ob ein Ausländer arbeiten oder eine Berufsausbildung ausüben darf. Sollte gegen Ihre Entscheidung Klage erhoben werden, vertreten Sie diese im gerichtlichen Verfahren.

 

 

Wen wir suchen:

 

Bewerben Sie sich, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen besitzen:

  • Laufbahnbefähigung für die 3. Qualifikationsebene
    (gehobener Dienst, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst oder eines vergleichbaren Schwerpunkts)
  • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
    (BL II)
  • Studium der Rechtswissenschaften mit Erster Juristischer Staatsprüfung (Diplom-Jurist (m/w/d))
  • Studium im Bereich Public Management

 

 

Daneben runden folgende Kenntnisse und Eigenschaften Ihr Profil ab:

  • Sie verfügen über die Fähigkeit zum interkulturellen Umgang mit Menschen – auch in schwierigen Situationen und bei Sprachbarrieren – und reagieren flexibel auf die täglichen Herausforderungen in unserem abwechslungsreichen Arbeitsalltag.
  • Sie bewahren unter Zeitdruck einen kühlen Kopf und treten dabei sicher und seriös auf.
  • Sie engagieren sich in unserem Team, tragen Ihren Teil zu einem guten Betriebsklima bei und bearbeiten gleichzeitig eigenverantwortlich und sorgfältig Ihren Aufgabenbereich.
  • Idealerweise bringen Sie bereits Kenntnisse im Ausländerrecht mit.
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift setzen wir voraus. Gerne besitzen Sie auch Sprachkenntnisse z.B. in Englisch, Französisch, Russisch oder Arabisch.
  • Sie verfügen über versierte EDV-Kenntnisse (MS-Office; Erfahrungen mit der eAkte von Vorteil).
  • Sie weisen einen ausreichenden Masernschutz gem. § 20 Abs. 9 IfSG nach (Nachweis über Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation, sofern nach 1970 geboren).

 

 

Lernen Sie uns kennen

 

Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Schütz als Leiter der Zentralen Ausländerbehörde gerne unter Tel. 0911/98229-188 zur Verfügung.

 

Herr Fischer aus der Personalstelle beantwortet unter Tel. 0981/53-1332 Ihre Fragen.

 

 

Ihre Kontaktdaten

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Wir freuen uns bis spätestens 06.11.2022 auf Ihre Bewerbung über unser
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