Job-Kategorie: Ausbildung/Studium/Schulen, Öffentlicher Dienst, Sicherheitsdienste / Überwachung
Firma: Justiz Regensburg
Ort: Regensburg, Bayern, Deutschland
Beschäftigungsart: Berufsausbildung, Vollzeit


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Nachwuchskraft für den Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht Regensburg

 
 
 

Bei dem Landgericht Regensburg ist eine Stelle als Justizhelferin zur Ausbildung als Justizwachtmeisterin ab 01.02.2025 neu zu besetzen. Die Einstellung erfolgt für die Dauer der 18-monatigen Ausbildung als Justizhelferin in einem Beschäftigungsverhältnis. Die Vergütung erfolgt nach EG 4 TV-L. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis der 1. Qualifikationsebene vorgesehen. Die Vergütung erfolgt dann beginnend mit BesG A 4.

 
 
Beamtinnen des Justizwachtmeisterdienstes werden z.B. eingesetzt

  • für Pfortendienste und Personenkontrollen in den Eingangsbereichen der Gebäude
  • zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit innerhalb der Gebäude
  • im Sitzungs- und Vorführdienst
  • für Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • als Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  • zur Bearbeitung des Postein- und -ausgangs bei den Gerichten
  • für die Digitalisierung von Briefpost
  • für Aktentransporte innerhalb der Gebäude
  • als Dienstwagenfahrer
  • für technische Unterstützung im Gerichtsbetrieb
  • für unterstützende Tätigkeiten in der Justizverwaltung (Bsp. Verwaltung des Büromaterials und des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst oder in der Aktenregistratur)

Informationen über den Beruf und die Einstellungsvoraussetzungen finden Sie unter
www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister

 
 
Für die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin kann eingestellt werden, wer

  • eine Hauptschule mit Erfolg abgeschlossen hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt
  • die erforderliche gesundheitliche Eignung nachweisen kann
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt
  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Berufung in das Beamtenverhältnis nachweist
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
    • Nachweis der Verfassungstreue
    • charakterliche Eignung (keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse)
    • bei Übernahme in das Beamtenverhältnis das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit ist durch eine Sportprüfung nachzuweisen, die vom Landgericht Regensburg organisiert wird. Zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.
 
Voraussetzung ist auch eine bereits abgeschlossene andere Berufsausbildung.
 
Fachliche Vorkenntnisse aus dem juristischen Umfeld oder dem Sicherheitsgewerbe sind nicht notwendig, sondern werden im Rahmen der 18-monatigen Ausbildung geschult. Als persönliche Voraussetzungen sind Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit gefordert.
 
Für die Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst ist eine vorherige Ausbildung in Handelsberufen, im Hotel-/Gaststättengewerbe oder in einem Handwerksberuf hilfreich

 

 

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