Job-Kategorie: Kaufmännisches Management, Sachbearbeitung, Sekretariat, Öffentlicher Dienst
Firma: Regierung von Niederbayern
Ort: Landshut, Bayern, Deutschland
Beschäftigungsart: Teilzeit, Vollzeit


Obacht: Diese Stellen-Anzeige ist abgelaufen und ist möglicherweise nicht mehr relevant!

Logo Regierung von Niederbayern

Die Regierung von Niederbayern

 

 

 

Wir suchen für die Regierung von Niederbayern am Dienstort Landshut zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

 
 

Beamte / Beamtinnen (m/w/d)

 

 

 

der 3. Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit dem fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in Vollzeit für das Sachgebiet 21 – Energiewirtschaft und Gewerbe – für die Genehmigung von Stromleitungen

 

 

 

Für das Gelingen der Energiewende und die Gewährleistung der Energiesicherheit ist der Ausbau des Hoch- und Höchstspannungsnetzes unverzichtbar. Nur so kann die stark zunehmende Menge an Strom aus erneuerbaren Energien verlässlich eingespeist werden. Die Regierungen sind für Genehmigungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes zuständig. Hierzu zählen insbesondere Freileitungen ab 110 Kilovolt und bestimmte Erdkabelleitungen.

 
Energieleitungen werden regelmäßig im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durch eine einzige umfassende Entscheidung genehmigt; für bestimmte Konstellationen gibt es vereinfachte Verfahren. In jedem Fall bedarf es der fortwährenden Abstimmung der Genehmigungsbehörde mit dem Vorhabenträger (Netzbetreiber) und den Trägern öffentlicher Belange (Fachbehörden und Fachstellen der Regierung).

 

Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Prüfung von Planunterlagen auf Vollständigkeit und inhaltliche Plausibilität,
  • Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Auswertung und Abstimmung von Stellungnahmen und Einwendungen sowie den Erwiderungen des Vorhabenträgers,
  • Vorbereitung und Durchführung von Erörterungsterminen,
  • Mitwirkung an Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen bzw. an Entscheidungen über den Verzicht auf Planfeststellung/Plangenehmigung sowie
  • eigenverantwortliche Durchführung von Anzeigeverfahren in einfacheren Fällen.

 

Darüber hinaus können folgende Aufgaben anfallen:

  • Mitwirkung an der Feststellung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist und der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping),
  • organisatorische Vor- und Nachbereitung von Besprechungen sowie
  • Dokumentation des Verfahrensablaufs.

 

Anforderungsprofil:

  • erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) (m/w/d) in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung,
  • organisatorisches Geschick, gute Auffassungsgabe und sorgfältige Arbeitsweise,
  • sprachliche Gewandtheit in Wort und Schrift,
  • sichere Beherrschung der gängigen MS-Office-Anwendungen und
  • Bereitschaft zur Integration in ein wachsendes Team.

 
 

Von Vorteil sind:

  • Verständnis für rechtliche und technische Belange der Infrastrukturplanung,
  • Berufserfahrung mit Planungsverfahren oder in der öffentlichen Verwaltung und
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B).

 
 

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit im Sinne der Energiewende,
  • einen modernen Arbeitsplatz am Rand der historischen Landshuter Altstadt mit guter Verkehrsanbindung,
  • flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice, Gleitzeit während einer Rahmenzeit von 6:00 – 19:00 Uhr

 
 
Aus stellenmäßigen Gründen kommt eine Übernahme für externe Bewerber/innen (m/w/d) grundsätzlich nur in BesGr. A 9 bis A 10 in Betracht. Höhere Besoldungsgruppen bedürfen einer Abklärung im Einzelfall. Eine Entwicklung bis Besoldungsgruppe A 13 ist grundsätzlich möglich.

 

Die Besetzung der Stellen erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses des Bayerischen Landtags über den Staatshaushalt 2023.

 

Die Stellen sind für eine Besetzung mit schwerbehinderten Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt (bitte weisen Sie im Anschreiben oder Lebenslauf darauf hin und fügen Sie einen Nachweis bei).

 

Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGIG) wird hingewiesen.

 

Die Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, soweit sie durch Jobsharing in Vollzeit besetzt werden können.

 

 

Ihre Ansprechpartner bei der Regierung von Niederbayern sind

  • für fachliche Fragen: Herr Kratzer (Tel. 0871/808-1391) oder Herr Beer (Tel. 0871/808-1390)
  • für personalrechtliche Fragen: Frau Kelbel (Tel. 0871/808-1113)

 

 

 

Ihre Kontaktdaten

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 02.04.2023 über unser
Online-Bewerbungsportal
(https://regierung.niederbayern.bayern.de/ueber_uns/arbeitgeber/stellenangebote/index.html) an uns.
HINWEIS: Wir weisen darauf hin, dass wir etwaige mit der Wahrnehmung an einem Vorstellungsgespräch in unserem Hause verbundenen Kosten nicht übernehmen können.




Lageplan Arbeitgeber

Google Maps

Wir verwenden GoogleMaps zur Kartendarstellung und in unserer Suchfunktion. Um alle Funktionen nutzen zu können, entsperren Sie bitte diese Funktion.
Mehr erfahren

Google Maps entsperren


Bewerbungen sind nur über das Onlinebewerberportal des Kunden möglich.

Bitte benützen Sie die dort hinterlegten Kontaktdaten.