Job-Kategorie: Kaufmännisches Management, Sachbearbeitung, Administration, Sekretariat, Umwelt, Verwaltungstätigkeiten, Beamtenstatus
Firma: Regierung von Niederbayern
Ort: Deggendorf, Bayern, Deutschland
Beschäftigungsart: Teilzeit, Vollzeit


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Die Regierung von Niederbayern, Zentrale Ausländerbehörde, sucht für Deggendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

 

 

Beamte/Beamtinnen (m/w/d) 3. QE nVD, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen // vergleichbare Tarifbeschäftigte (m/w/d)

 
 
 

Fachliches Anforderungsprofil

  • Laufbahnrechtliche Qualifikation für die Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“ der dritten Qualifikationsebene mit dem fachlichen Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst“, vorzugsweise im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, oder erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in (BL II) (m/w/d) bzw. erfolgreicher Abschluss des 1. oder 2. Juristischen Staatsexamens oder Abschluss als Bachelor of Laws
  • Hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und gute Kommunikation in Wort und Schrift
  • Bereitschaft, sich in kurzer Zeit in das Ausländer- und Asylrecht einzuarbeiten
  • Freude am Umgang mit Menschen, Sozialkompetenz auch bei schwierigen Gesprächssituationen und Sprachbarrieren
  • Gute Kenntnisse gängiger EDV-Anwendungen

 

Vorhandene Verwaltungserfahrung, einschlägige Fachkenntnisse im Ausländer- und Asylrecht und die Beherrschung einer Fremdsprache (Englisch, Französisch) sind von Vorteil.
 
Die Zentrale Ausländerbehörde Niederbayern ist insbesondere zuständig für die in der Aufnahmeeinrichtung Deggendorf ankommenden Asylbewerber mit allen in diesem Zusammenhang anfallenden ausländerbehördlichen Aufgaben, insbesondere Identitätsklärung sowie die Aufenthaltsbeendigung nach erfolglosem Asylverfahren.
 
Aus stellenmäßigen Gründen kommen Beamte/Beamtinnen grundsätzlich nur in BesGr. A 9 – A11 in Betracht. Bei Tarifbeschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L, EntGr. E 10. Für sie ist die Stelle zunächst auf ein Jahr befristet.
 
Die Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Besetzung gewährleistet werden kann.
 
Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGIG) wird hingewiesen.

 

Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte geben Sie die Schwerbehinderung im Anschreiben oder Lebenslauf an und fügen Sie einen Nachweis bei)

 
 

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