Die Stadt Bad Aibling sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil- oder Vollzeit für den Fachbereich 3
einen
- Bauherrnvertretung von Neubau-, Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen, von Gewässern, von Entwässerungseinrichtungen und Ingenieurbauwerken
- Koordination von externen Dienstleistern (z.B. Ingenieurbüros) und von Baufirmen
- Selbstständige Bauleitung von kleinen Tiefbaumaßnahmen
- Abstimmung mit externen Behörden (z.B. Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt)
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben im technischen Bauamt
- Selbstständige Gestaltungsmöglichkeit im Arbeitsumfeld Tiefbau Bad Aibling
- Sicherer Arbeitsplatz mit großzügiger Gleitzeitregelung
- eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden) oder Teilzeitstelle (mit bis zu 31 Std.) in einer interessanten und zukunftsorientierten Kommunalverwaltung mit Bezahlung nach den Bestimmungen des TVöD (EG 11)
- Abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem motivierten und kollegialen Team
- Sehr gute Einarbeitung und vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Umfassende betriebliche Altersvorsorge, Leistungsentgelt und sonstige Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
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Gesundheitsvorsorge (Arbeitsplatzbrille)
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Parkplatz an der Dienststelle, ortsnaher Anschluss an das MVV-Netz
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GivveCard (Sachbezugskarte)
- Studium an einer Fachhochschule/Hochschule im Fachbereich Bauingenieurwesen (Abschluss als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) oder vergleichbar
- Berufserfahrung in Tiefbau bei einem Ingenieurbüro, bei einer Baufirma oder durch Tätigkeit bei einem Baustofflieferanten
- Anwenderkenntnisse in Microsoft Office
- Team- und Kommunikationsfähigkeit, selbstständige Arbeitsweise
- Führerschein der Klasse B
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Sachgebietsleitung, Herr Stephan Eberlein, unter der Tel. 08061 4901-305 und der stellvertretende Geschäftsleiter, Herr Martin Haas, unter der Tel. 08061 4901-444, gerne zur Verfügung.
Unternehmen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website vornehmlich die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet. Entsprechende Begriffe und Jobinserate gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.